Die frühere Energieverbrauchskennzeichnung für Lampen und Leuchtmittel (A** bis bis E) wurde vom neuen EU-Energieeffizienzlabel für cabgelöst. Das neue Label sieht Energieeffizienzklassen von A bis G vor und bietet weiterführende Informationen. Erfahren Sie, was genau sich damit ändert und wie Sie auch in Zukunft unter vielen Produkten ein Modell mit geringem Energieverbrauch erkennen können.

Warum ein neues EU-Energielabel?

Beim Kauf von Beleuchtung findet auch die Energieeffizienzklasse eines Produktes Beachtung. Die Angabe hilft dem Verbraucher, Geräte miteinander zu vergleichen, um ein möglichst effizientes Modell auszuwählen. Da in den letzten Jahren viele Produkte aufgrund ihrer immer besseren Energieeffizienz den höchsten Effizienzklassen A+ oder A++ des alten Labels zugeordnet wurden, war eine Neuskalierung erforderlich, damit die Verbraucher wieder differenzierter erkennen können, welche Produkte besonders effizient sind. Im Rahmen der Neuskalierung des EU-Energielabels für Lichtquellen weisen die neuen Labels seit dem 1.9.2021 eine Skala von A bis G auf. Für vorhandene Warenbestände mit dem alten Label gilt im stationären Handel eine Übergangsfrist bis zum 1.3.2023.

Was ist neu beim EU-Energielabel für Lichtquellen?

Auf den ersten Blick sehen die Effizienzlabel relativ ähnlich. Auffällig ist die farbige Skala, denn die Kennzeichnung der Klassen erfolgt mit den gleichen Farben. Die Skala reicht aber nicht mehr von A++ bis E, sondern wieder von A bis G: G bedeutet eine geringe, A eine sehr hohe Lumenausbeute pro Watt. Nicht zu übersehen ist der QR-Code, der Zugang zu weiteren Produktdaten ermöglicht.

Mehr vergleichbare Informationen für Verbraucher

Angaben zum Hersteller und Modell befinden sich auch weiterhin oberhalb der farbigen Skala. Darunter lässt sich der Stromverbrauch ablesen. Neu ist ein QR-Code, der zu weiteren Informationen führt. Die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) hält detaillierte Informationen über die in der EU zugelassenen Modelle bereit, auf die der Verbraucher durch Scannen des QR-Codes zugreifen kann. Die Datenbank enthält beispielsweise technische Angaben und sonstige Daten zum Produkt.

Höhere Anforderungen bei der Klassifizierung

So gut wie alle Lichtquellen werden nach der neuen Verordnung in eine niedrigere Energieklasse eingestuft, da die Anforderungen an die Sparsamkeit erhöht wurden. Das soll die Hersteller dazu motivieren, noch effizientere Produkte zu entwickeln, um eine bessere Klasse zu erreichen. Zudem wurden die Prüfverfahren angepasst, um den realen Bedingungen im Haushalt gerecht zu werden. Eine Konzentration nahezu aller Produkte in den besten Klassen wie bisher soll in Zukunft mit den neuen Regelungen vermieden werden.

Wird ein LED Leuchtmittel bisher beispielsweise mit A+ klassifiziert, erhält es laut neuer Verordnung eine Einstufung in die Energieeffizienzklasse F. Am Leuchtmittel selbst hat sich nichts geändert – Stromverbrauch und Lichtausbeute sind gleich. Und dennoch wird das Produkt aufgrund der neuen Kriterien in eine niedrigere Energieklasse eingestuft.

Erhoffte Energieeinsparungen

Durch den Umstieg auf energieeffizientere Beleuchtungsprodukte können die Haushalte etwa 30 Euro pro Jahr sparen. Mit effizienteren Beleuchtungsprodukten wird es möglich sein, in Europa bis 2030 bis zu 34 TWh Strom pro Jahr zu sparen. Dies entspricht in etwa dem jährlichen Stromverbrauch der Haushalte Irlands und Estlands zusammen und hat zur Folge, dass jedes Jahr rund 9 Mio. Tonnen CO2 weniger ausgestoßen werden. (Quelle Europäische Kommission)